Wir nutzen Cookies auf unserer Internetseite, um Ihnen einen bestmöglichen Service zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Vorsorgliches Planen einer Bestattung

Vorsorgliches Planen einer BestattungDie Planung einer Bestattung ist für die Hinterbliebenen besonders wichtig, ist es doch die letzte Möglichkeit, sich aktiv vom Verstorbenen zu verabschieden. Daher ist es auch für die Trauerarbeit von Bedeutung. Um den Angehörigen schon zu Lebzeiten Entscheidungen für die Bestattung abzunehmen, können die eigenen Wünsche in verschiedenen Dokumenten festgehalten werden.

Dabei können spezielle Punkte besonders herausgestellt werden, aber auch die gesamte Bestattung im Vorhinein geplant werden. Dadurch wissen Angehörige im Todesfall, wie die Beisetzung nach den Wünschen des Verstorbenen durchgeführt werden soll.

Planung einzelner Punkte für die Bestattung

Nur wenige Menschen sprechen schon zu Lebzeiten ausführlich mit Angehörigen über die eigene Bestattung. Daher wissen viele Angehörige nicht, welche Wünsche der Verstorbene diesbezüglich hatte. Besonders bei der Auswahl der Bestattungsart gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die eigenen Vorstellungen festzuhalten. Dies ist besonders dann hilfreich, wenn bestimmte Bestattungsarten nicht gewollt sind. Als Beispiel gilt etwa die Kremationsverfügung, die den Wunsch nach einer Einäscherung wiedergibt. Sonderformen dieses Dokuments sind etwa die Seebestattungsverfügung oder die Luftbestattungsverfügung. Diese geben neben dem Wunsch der Einäscherung auch die Art der gewünschten Bestattung an.

Gesamtplanung mit einer Bestattungsverfügung

Neben den Dokumenten, die einzelne Punkte der Bestattung festhalten, kann auch eine Bestattungsverfügung ausgefüllt werden. In dieser werden nahezu alle Entscheidungen, die für die Organisation einer Bestattung zu treffen sind, schon zu Lebzeiten getroffen. Damit werden die Angehörigen stark entlastet. In einer Bestattungsverfügung werden beispielsweise die Entscheidungen über Bestattungsart, Bestattungsort und Grabart aufgeführt. Zudem können auch Anweisungen zum Ablauf der Trauerfeier gegeben werden, etwa welche Musik gespielt werden soll oder wer als Trauerredner fungieren soll. Darüber hinaus kann Angehörigen in einer Bestattungsverfügung auch mitgeteilt werden, welche finanziellen Absicherungen getroffen wurden. So kann sichergestellt werden, dass alle finanziellen Mittel in die Bestattung einfließen können.

Patientenverfügung und Testament

Neben den Dokumenten, die sich inhaltlich mit der Bestattung auseinandersetzen, gibt es zwei weitere wichtige Dokumente, die hier Erwähnung finden sollen. Für den Fall, dass eigene Wünsche nicht mehr klar mitgeteilt werden können, etwa dadurch, dass eine schwere Krankheit oder ein plötzlicher Unfall dies unmöglich macht, kann eine Patientenverfügung verfasst werden. In dieser erklärt der Verfasser, welche Maßnahmen er im Krankheitsfall veranlassen würde beziehungsweise welche Person über Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung entscheiden darf. Sollte der Todesfall eingetreten sein, dann ist ein Testament eine wichtige Absicherungsmaßnahme, die jedem Angehörigen seinen Teil an der Erbmasse garantiert und den Nachlass nach den Wünschen des Verstorbenen auf die Hinterbliebenen verteilt.

Finden Sie weitere interessante Themen in den Bereichen:


Bewertung dieser Seite: 3.3 von 5 Punkten. (8 Bewertungen)
Finden Sie diese Seite hilfreich? Geben auch Sie mit einem Klick auf die Sterne Ihre Bewertung ab.
(1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)